hhpberlin - Ingenieure für Brandschutz GmbH
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Feuerwehrpläne

Brandschutzordnungen

Flucht- und Rettungspläne
Ebenfalls gemäß DIN-Norm erstellt und für die
meisten Sonderbauvorhaben gefordert, werden Brandschutzordnungen.
Sie beschreiben die Regeln für die
Brandverhütung sowie das Verhalten im Gefahrenfall.
Die Brandschutzordnung besteht aus insgesamt drei Teilen:
Teil A ist ein Aushang. Er wird im Gebäude gut sichtbar angebracht – an einer Stelle, an der Personen häufig vorbeigehen, wie Flure oder Treppenräume. Denn mit diesem Teil werden alle Personen angesprochen, die sich im Gebäude aufhalten (auch Besucher und Kunden).
Der zweite Teil – Teil B – ist an Personen gerichtet, die sich nicht nur vorübergehend in dem Gebäude befinden (also Mitarbeiter). Hier werden Hinweise zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zur Bedeutung der Alarmsignale gegeben.
Der Teil C richtet sich darüber hinaus an Personen, denen spezielle Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (also Brandschutzbeauftragte). Dieser Teil beschreibt die Brandschutzorganisation des Betriebes bzw. des Gebäudes.